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Führerscheinantrag

Was benötige ich für den Führerschein?

  • Führerscheinantrag – erhaltet Ihr bei uns
  • Personalausweis
  • vorhandener Führerschein
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Original der Sehtestbescheinigung
  • Original Teilnahme am Kurs "Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen"
  • bei Führerschein Klasse B mit 17
    1. Beiblatt mit Auflistung aller Begleitpersonen mit Unterschrift beider Elternteile, falls nur 1 Erziehungsberechtigter – Nachweis beifügen
    2. Beiblatt (je Begleitperson) mit Angaben zur Person und Kopie des Führerscheines
  • bei Führerschein Klasse AM – Modellversuch "AM mit 15 Jahren"
    Beiblatt mit eigener und Unterschrift beider Elternteile, falls nur ein Erziehungsberechtigter - Nachweis beifügen

und zusätzlich bei Klasse C1 / C1E und C / CE

  • als Eignungsnachweis Gesundheitsuntersuchung und augenärztliches Gutachten
  • Nachweis über Teilnahme an einem Kurs "Erste Hilfe"

Weitere Informationen und Hilfe zur Antragstellung erhaltet Ihr in der Fahrschule.

Anträge gibts bei uns!

Bei der Antragstellung werden von der Führerscheinbehörde folgende Gebühren erhoben:

Ersterteilung / Erweiterung mit Probezeit
43,40 €
Erweiterung ohne Probezeit
42,60 €
"Führerschein mit 17" - 1 Begleitpers.
60,40 €
"Führerschein mit 17" - 2 Begleitpers.
69,70 €
"Führerschein mit 17" - 3 Begleitpers.
79,00 €
"Führerschein mit 17" - 4 Begleitpers.
88,30 €
vorläufige Fahrberechtigung
8,70 €

Ist der Führerscheinantrag komplett mit allen Anlagen und Unterschriften wird er persönlich auf der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben.

Fahrerlaubnisbehörde - Landratsamt Zittau
Hochwaldstr. 29 • 02763 Zittau

Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.00 Uhr
 
Dienstag
8.30 - 12.00 Uhr
& 13.30 - 18.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
 
Donnerstag
8.30 - 12.00 Uhr
& 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.00 Uhr
 

Für Anmeldungen und Infos vereinbaren Sie bitte einen Termin online (» Kontakt) oder unter

0172 3777558 oder 035841 36327

Befristung des Führerscheins

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine werden auf 15 Jahre befristet.

Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

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