Wir lehren und unterrichten folgende Fahrschulklassen...
Klasse A
Berechtigung zum Fahren:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von
mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Alter: 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Einschluss: Klasse A1, A2, AM
Besonderheiten:
Beim Aufstieg von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem
Vorbesitz kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben. Die
Theorieprüfung entfällt. Ebenfalls ist keine praktische Ausbildung
notwendig. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den
Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die
notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt der Bewerber die Klasse A2 noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er direkt von der Klasse A1 auf Klasse A aufsteigen, ist die Anzahl der Sonderfahrten
reduziert auf:
Überlandfahrten: 3 Std. á 45 Min.
Autobahnfahrten: 2 Std. á 45 Min.
Nachtfahrten: 1 Std. á
45 Min.
Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Min.
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90 Min.
Mindestumfang Praxis:
Überlandfahrten: 5 Std. á 45 Min.
Autobahnfahrten: 4 Std. á 45 Min.
Nachtfahrten: 3 Std. á 45 Min.
- Yamaha Fazer 600
- Yamaha R1
- Yamaha MT-09
Klasse A1
Berechtigung zum Fahren:
Leichtkrafträder bis 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg. / Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Alter: 16 Jahre
Einschluss: Klasse AM
Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Min.
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90 Min.
Mindestumfang Praxis:
Überlandfahrten: 5 Std. á 45 Min.
Autobahnfahrten: 4 Std. á 45 Min.
Nachtfahrten: 3 Std. á 45 Min.
- Yamaha TDR 125
- Yamaha YBR 125
Klasse A2
Berechtigung zum Fahren:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Alter: 18 Jahre
Einschluss: Klasse A1, AM
Besonderheiten:
Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei jeweils mindestens
zweijährigem Vorbesitz kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben. Die
Theorieprüfung entfällt. Ebenfalls ist keine praktische Ausbildung
notwendig. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den
Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die
notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt der Bewerber Klasse A1 noch nicht seit mindestens zwei Jahren, ist die Anzahl der Sonderfahrten
reduziert auf:
Überlandfahrten: 3 Std. á 45 Min.
Autobahnfahrten: 2 Std. á 45 Min.
Nachtfahrten: 1 Std. á
45 Min.
Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Min.
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90 Min.
Mindestumfang Praxis:
Überlandfahrten: 5 Std. á 45 Min.
Autobahnfahrten: 4 Std. á 45 Min.
Nachtfahrten: 3 Std. á 45 Min.
- Yamaha Fazer 600
- Yamaha MT-07
- Yamaha XV 950
Klasse AM
Berechtigung zum Fahren:
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h, deren
Verbrennungsmotor nicht mehr als 50 ccm Hubraum bzw. deren
Elektromotor keine höhere maximale Nenndauerleistung als 4 kW hat.
Auch vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit diesen technischen Werten
dürfen gefahren werden; dabei darf das Leergewicht nicht über 350
kg (ohne Batterien von Elektrofahrzeugen) liegen.
Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Min.
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90 Min.
Mindestumfang Praxis:
- Nur Grundausbildung
- Keine Sonderfahrten
- Yamaha Roller Aerox
Wichtig!!! Bei Prüfungen der Klassen A, A1, A2 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung tragen, bestehend aus
- einem passenden Motorradhelm
- Motorradhandschuhen
- einer eng anliegenden Motorradjacke
- einem Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert)
- einer Motorradhose
- Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz
Klasse B
Berechtigung zum Fahren:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht
Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer
zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs,
sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht
übersteigt.
Alter: 17 J. (Begleitendes Fahren) / 18 J.
Einschluss: Klasse AM, L
Besonderheiten: Klasse B mit Schlüsselzahl 96
- Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG
- Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg
(Anhänger bis 3500 kg)
- Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der
Teilnahme an einer 7 Stunden (à 60 Min.) umfassenden theoretischen
(150 min) und praktischen Schulung (270 Min.) nach Anlage 7a FeV
eingetragen werden. Prüfungen entfallen.
Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Min.
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90 Min.
Mindestumfang Praxis:
Überlandfahrten: 5 Std. á 45 Min.
Autobahnfahrten: 4 Std. á 45 Min.
Nachtfahrten: 3 Std. á 45 Min.
- VW Golf VII
- BMW M550d
- VW Yetta Automatik
Klasse BE
Berechtigung zum Fahren:
alle B-Fahrzeugkombinationen bis 7 t zG (Anhänger bis 3.500 kg zG)
Alter: 17 J. (Begleitendes Fahren) / 18 Jahre
Voraussetzung: Besitz von Klasse B
Besonderheiten:
Bei Anhängern mit mehr als 3.500 kg zG ist die Klasse C1E auch beim
Klasse B - Zugfahrzeug erforderlich.
Mindestumfang Theorie:
nicht erforderlich
Mindestumfang Praxis:
Überlandfahrten: 3 Std. á 45 Min.
Autobahnfahrten: 1 Std. á 45 Min.
Nachtfahrten: 1 Std. á 45 Min.
Klasse C1
Berechtigung zum Fahren:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und
nicht mehr als 8 Sitzplätzen, außer dem Führersitz. Anhänger mit
einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen
mitgeführt werden.
Alter: 18 Jahre
Voraussetzung: Besitz von Klasse B
Besonderheiten:
Befristung bis 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre,
anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches
Gutachten.
Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90 Min.
klassenspezifischer Stoff: 6 Doppelstunden á 90 Min.
Mindestumfang Praxis:
Kl. B auf Kl. C1
- Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Min.
- Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Dunkelheit: 1 Stunden á 45 Min.
Gemein. Ausbildungsgang Klasse C1 und C1E
- Solo -Überlandfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Zug -Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Min.
- Solo -Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Zug -Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Solo -Dunkelheit: 0 Stunden á 45 Min.
- Zug -Dunkelheit: 2 Stunden á 45 Min
Klasse C1E
Berechtigung zum Fahren:
- Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis
7,5 t zG) mit einem Anhänger über 750 kg zG
- Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zG) mit einem
Anhänger über 3,5 t zG.
- Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max. 12 t.
Alter: 18 Jahre
Voraussetzung: Besitz von Klasse C1
Besonderheiten:
Befristung bis 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre,
anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches
Gutachten.
Mindestumfang Theorie:
entfällt
Mindestumfang Praxis:
Klasse C1 auf Klasse C1E
- Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Min.
- Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Dunkelheit: 1 Stunden á 45 Min.
Gemein. Ausbildungsgang Klasse C1 und C1E
- Solo -Überlandfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Zug -Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Min.
- Solo -Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Zug -Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Solo -Dunkelheit: 0 Stunden á 45 Min.
- Zug -Dunkelheit: 2 Stunden á 45 Min.
Klasse C
Berechtigung zum Fahren:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht
Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) Kraftomnibusse im
Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste -
gegebenenfalls mit Anhänger -, nur zur Überprüfung des technischen
Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort.
Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren
ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG
3829/85 Art. 5).
Alter: 21 Jahre
Voraussetzung: Besitz von Klasse B
Besonderheiten:
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche
Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90 Min.
klassenspezifischer Stoff: 10 Doppelstunden á 90 Min.
Mindestumfang Praxis:
Klasse C auf Klasse CE
- Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Min.
- Autobahnfahrten: 5 Stunden á 45 Min.
- Dunkelheit: 3 Stunden á 45 Min.
Gemein. Ausbildungsgang Klasse C und CE
- Solo -Überlandfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Zug -Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Min.
- Solo -Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Zug -Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Min.
- Solo -Dunkelheit: 0 Stunden á 45 Min.
- Zug -Dunkelheit: 3 Stunden á 45 Min.
Klasse CE
Berechtigung zum Fahren:
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger
über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Einsatz in der gewerblichen
Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl.
eines Anhängers zulässig (EWG 3829/85 Art. 5).
Alter: 21 Jahre
Voraussetzung: Besitz von Klasse C
Besonderheiten:
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche
Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90 Min.
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90 Min.
Mindestumfang Praxis:
Klasse C auf Klasse CE
- Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Min.
- Autobahnfahrten: 5 Stunden á 45 Min.
- Dunkelheit: 3 Stunden á 45 Min.
Gemein. Ausbildungsgang Klasse C und CE
- Solo -Überlandfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Zug -Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Min.
- Solo -Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Zug -Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Min.
- Solo -Dunkelheit: 0 Stunden á 45 Min.
- Zug -Dunkelheit: 3 Stunden á 45 Min.
Klasse L
Berechtigung zum Fahren:
- Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 40 km/h
bbH, mit Anhänger max. 25 km/h; selbst fahrende Arbeitsmaschinen
bis max. 25 km/h.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Alter: 16 Jahre
Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Min.
klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden á 90 Min.
Klasse Mofa
Berechtigung zum Fahren:
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre
Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf
ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die
Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Alter: 15 Jahre
Besonderheiten:
Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine
MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis
mitgeführt werden (&76 Nr.3FeV).
Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90 Min.
Mindestumfang Praxis:
bei Einzelausbildung: mindestens 90 Minuten